Allgemeine Geschäftsbedinungen
I. ALLGEMEINES
1. Die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle von Bjørn Jansen Photography (im Folgenden: „BJP“) durchgeführten Lieferungen und Leistungen gegenüber den in Ziff. I.2. genannten Kunden. Der Kunde erkennt die AGB durch die Erteilung des Auftrags oder die Entgegennahme der Lieferung und/oder Leistung an. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die Geltung entgegenstehender oder ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden ist aus geschlossen, auch wenn BJP diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Die AGB gelten nur gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind sowie gegenüber inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem inländischen, öffentlich rechtlichen Sondervermögen.
II. ÜBERLASSENES BILDMATERIAL
1. Bei dem von BJP gelieferten Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtgesetz.
2. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind als eigenständige Leistungen zu vergüten.
3. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch für den Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
4. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglic h zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
5. Der Kunde hat das überlassene Bildmaterial unverzüglich zu untersuchen und Reklamationen unverzüglich BJP anzuzeigen und dabei die Art der Reklamation genau zu bezeichnen. Anderenfalls verliert der Kunde in Bezug auf diese Reklamationen seine Mängelansprüche.
III. NUTZUNGSRECHTE
1. BJP überträgt dem Kunden grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Eine weitergehende Übertragung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. BJP hat das Recht, den Kunden als Referenz zu benennen und mit den Bildern zu werben.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte und Sperrfristen müssen ausdrücklich vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Das Nutzungsrecht wird für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck und für die Publikation und/oder das Medium und/oder Datenträger übertragen, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst mit der Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung an den Kunden über.
5. Jede über Ziffer III.3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist vergütungspflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.
Das gilt insbesondere für:
- Eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken;
- jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials;
- die Digitalisierung, Speicherung oder Replikation des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magneto-optische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikro-film etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient;
- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern;
- jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt);
- Die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
6. Veränderungen des Bildmaterials von BJP durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von BJP und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
7. Der Kunde ist, nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen zu übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung.
8. Jegliche Verwertung des Bildmaterials ist nur gestattet, wenn der von BJP vorgegebene Urhebervermerk angebracht wird und zweifelsfrei dem jeweiligen Bild zugeordnet wird. Eine Verletzung des Rechts auf Urhebernennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
IV. HAFTUNG
1. BJP übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc., obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
2. BJP haftet entsprechend den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie in den Fällen zu vertretenden Unvermögens und zu vertretender Unmöglichkeit. Ferner haftet BJP für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie sowie bei einer von BJP zu vertretenden Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Verletzt BJP im Übrigen mit einfacher Fahrlässigkeit eine vertragswesentliche Pflicht oder eine Kardinalpflicht, d. h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, sowie Pflichten, bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, so ist die Ersatzpflicht von BJP auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. In allen anderen Fällen der Haftung sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung einer Pflicht aus dem Schuldverhältnis sowie wegen unerlaubter Handlung ausgeschlossen, sodass BJP insoweit nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden haftet. 3. Das Recht des Kunden, sich wegen eines nicht von BJP zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.
4. Soweit die Haftung von BJP nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von BJP.
V. HONORARE
1. Es gilt das vereinbarte Honorar in Form eines Stundensatzes, Tagessatzes oder einer Pauschale zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der aktuellen BJP-Preisliste, nachzulesen bzw. downloadbar auf http://bjoernjansen.com/preise/. Einer Abrechnung nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) wird ausdrücklich widersprochen.
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses ausdrücklich zu vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Das Honorar gemäß V. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens € 75,00 pro Aufnahme an.
5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
6. Bei der Herstellung von physikalischen Produkten (z.B. Printmedien, Merchandise- oder Tonträgerprodukten) überlässt der Kunde BJP fünf Belegexemplare. Diese sind innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Erstverkaufstag zu übersenden. Maßgeblich ist der Eingang bei BJP, nicht der Versandtag. Für den Fall, dass der Auftraggeber seiner Verpflichtung zur Lieferung der Belegexemplare innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung nicht oder nicht vollständig nachkommt, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von €100,00 (einhundert Euro) fällig. Außerdem entsteht die Verpflichtung, dem Fotografen die Schäden zu ersetzen, die durch Ersatzbeschaffung entstehen (z.B. Kaufpreis und Versandkosten).
7. Eventuell eingeräumte Rabatte setzen eine fristgemäße Zahlung voraus und verlieren bei Zahlungsverzug ihre Gültigkeit.
VII. VERTRAGSSTRAFE, BLOCKIERUNG, SCHADENSERSATZ
1. Bei schuldhafter unberechtigter (ohne Zustimmung von BJP erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen. BJP ist berechtigt, die Vertragsstrafe neben der Erfüllung und als Mindestbetrag eines vom Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften geschuldeten Schadensersatzes zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Wasserzeichen von BJP aus einem Bild entfernt wird.
3. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch EUR 100 zzgl. Mwst.
4. Durch die in Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
VIII. DATENSCHUTZ
Im Folgenden informiert BJP über die Erhebung personenbezogener Daten bei Geschäftsabschlüssen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind, also z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adressen, Zahlungsdaten, bestellte Leistungen. Verantwortliche Stelle gem. § 3 Abs. 7 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist BJP (Kontaktdaten). Die Daten werden von BJP erhoben und gespeichert, soweit dies erforderlich ist, um die vertraglichen Leistungen zu erbringen. Eine weitergehende Nutzung erfolgt nur, wenn Sie eingewilligt haben. BJP ist berechtigt, diese Daten an beauftragte Dritte - z.B. aber nicht begrenzt auf Steuerberater, Rechtsanwalt oder Inkasso-Dienstleister - zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können. Sofern dies zur Klärung oder Erfüllung des hier geschlossenen Vertrages notwendig ist, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass diese den Kontakt zum Kunden per Email und/ oder Telefon aufnehmen dürfen.
IX. GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT
1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Vertragsparteien ist der Sitz von BJP.
2. Für diese AGB sowie das Vertragsverhältnis der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.